ELTERNINFOS
Hier werden ein paar Dinge erklärt, nach denen immer wieder gefragt wird.
BEURLAUBUNG
Es kommt immer einmal wieder dazu, dass Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden müssen, da sie anderen Terminen nachkommen müssen, die nicht anders erfüllbar sind.
Manche Termine bei Fachärzten fallen darunter, ebenso Termine bei Konsulaten und vieles mehr.
Wichtig ist, dass diese Termine unverzüglich der Klassenleitung bekannt gemacht werden. Spätestens eine Woche im Voraus muss der Anrag auf Beurlaubung der Klassenleitung schriftlich per Mail vorliegen.
Sollte es sich um eine Beurlaubung handeln, die mehrere Tage umfasst, entscheidet die Schulleitung über die Beurlaubung.
An Tagen, an denen eine Klassenarbeit oder eine andere vorher festgelegte Leistungsüberprüfung stattfindet, wir der Beurlaubung in der Regel nicht stattgegeben.
ENTSCHULDIGUNG VON FEHLZEITEN
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. (vgl. Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht
Als späteste Frist für das „Einreichen von Entschuldigungen“ gilt der dritte Schultag nach Wiederaufnahme des Unterrichts.
Die Entschuldigung von Fehlzeiten muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen, soweit die Schülerin/der Schüler noch nicht volljährig ist.
Die Erfassung sowie Entschuldigung von Fehlzeiten wird mit EduPage durchgeführt. Die regelmäßige Einsichtnahme in EduPage ist durch die Schulordnung festgelegt.
Dies umfasst auch die Auflistung der Anwesenheiten.
SCHULZWEIGZUWEISUNG NACH KLASSE 6
Am Ende von Klasse 6 werden die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in Jahrgang 7 einer Haupt- oder Realschulklasse auf Basis ihrer Leistungen zugewiesen.
Für den Zugang zu einer Realschulklasse sind folgende Mindestvoraussetzungen im Versetzungszeugnis am Ende von Klasse 6 erforderlich:
- 3,0 in den Hauptfächern und
- 3,5 in den Nebenfächern.
Die Regelungen zur Versetzung bleiben hiervon unberücksichtigt.