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Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden […] durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.

Sonderpädagogische Unterstützung findet sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen statt. Allgemeine Schulen ermöglichen […] allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben die Möglichkeit, eine allgemeine Schule oder eine zuständige Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.

Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird durch die Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22.1.2013 geregelt.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in den Förderschwerpunkten

  • emotionale und soziale Entwicklung,
  • geistige Entwicklung,
  • Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
  • Lernen,
  • Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
  • Sprache sowie
  • körperliche und motorische Entwicklung festgestellt werden.

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basu.1552598982.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/11/05 12:45 (Externe Bearbeitung)